Bayerische Staatsregierung stellt Leitfäden für den Einsatz von KI in der Verwaltung bereit
Im Rahmen einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe wurde seitens der bayerischen Staatsregierung zwei KI-Leitfäden für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Verwaltung sowie eine Darstellung der Rechtsgrundlagen für den Einsatz von KI erstellt.
Der Leitfaden für Beschäftigte soll dabei für den Umgang mit KI sensibilisieren (v.a. mit Blick auf die Nutzung frei verfügbarerer KI-Modelle Dritter wie ChatGPT). Der Leitfaden für Dienststellen (mit drei weiteren Anlagen für Muster-Datenschutzanweisungen) behandelt den organisatorischen sowie rechtlichen Rahmen für den KI-Einsatz. In den Rechtsgrundlagen für den Einsatz von KI werden die verschiedenen rechtlichen Aspekte rund um KI und deren Nutzung im Dienstbetrieb dargelegt.
Die Dokumente finden Sie hier:
- KI-Leitfaden für Beschäftigte
- KI-Leitfaden für Dienststellen
- 1. Anhang: Muster-Datenschutzanweisung zur Nutzung von frei zugänglichen KI-Anwendungen im Internet
- 2. Anhang: Muster-Datenschutzanweisung zur Nutzung von KI-Anwendungen im eigenen Mandanten (Gestattung der Verarbeitung personenbezogener Daten)
- 3. Anhang: Muster-Datenschutzanweisung zur Nutzung von KI-Anwendungen im eigenen Mandanten (Untersagung der Verarbeitung personenbezogener Daten)
- Rechtsgrundlagen für den Einsatz von KI